Unsere Leistungen
Arbeitsverträge:
Wir unterstützen Arbeitgeber bei der Erstellung von Arbeitsverträgen, die den Anforderungen des Arbeitsrechts entsprechen und den Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gerecht werden.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten:
Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. Kündigungen, Abfindungen, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Betriebsratsanhörungen:
Wir beraten Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung von Betriebsratsanhörungen und unterstützen Arbeitnehmer bei der Wahrnehmung ihrer Rechte im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Tarifrecht:
Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Fragen des Tarifrechts und der Tarifverträge.
Arbeitszeugnisse:
Wir unterstützen Arbeitnehmer bei der Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen, um sicherzustellen, dass diese den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Wir beraten und vertreten gleichermaßen Arbeitnehmer und Arbeitgeber u. a. bei folgenden Fragen:
Welche gesetzlichen Vorgaben müssen für eine rechtskräftige Kündigung eingehalten werden?
Für die arbeitgeberseitige Kündigung sind entsprechend der Gründe verschiedene Formen der Kündigung zu berücksichtigen, wie personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung. Ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, ist von Fall zu Fall verschieden. Sprechen Sie uns schnellstmöglich an!
Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren und welche Fristen sind hierbei zu beachten?
In vielen Arbeits-und Tarifverträgen finden sich Ausschluss- und Verfallsklauseln. Häufig haben Sie nur 3 Monate Zeit, um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend zu machen. Geschieht dies nicht, könnten Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sein. Daher ist eine schnelle Beratung sinnvoll, sobald es zu arbeitsrechtlichen Problemen kommt.
Was passiert mit vorhandenem Urlaubsanspruch?
Das Bundesurlaubsgesetz (BurlG) enthält die Regelungen zur Befreiung von Arbeitspflichten. Hierin geht es um den Mindesturlaub, auf den jeder Arbeiter und Angestellter Anspruch hat. Hierzu zählen auch Teilzeitarbeiter, Praktikanten, Aushilfen und Volontäre. Bei einer Abweichung in Einzelarbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darf der Urlaubsanspruch ausschließlich aufgestockt werden. Haben Sie noch Urlaubsanspruch, der Ihnen verwährt wurde oder wurde Urlaub unrechtmäßig genommen? Wir helfen Ihnen gerne, sprechen Sie uns an!